Lieferbedingungen

Die bestätigten Aufträge und Liefertermine gelten in allen Fallen vorbehaltlich der Lieferungsmöglichkeiten. Bei Lieferverzug oder nicht erfolgter Lieferung hat der Käufer unter Ausschluß weiterer Rechte das Recht zum Rücktritt, nachdem er zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung gesetzt hat, daß er die Abnahme der Lieferung nach dem Ablauf der Frist ablehne. Die vereinbarte Lieferzeit beginnt bei Vertragsschluß und gilt als eingehalten, wenn wir bis zu ihrem Ablauf Versandauftrag erteilt oder dem Auftraggeber die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Eine Lieferzeitverlängerung tritt auch ein bei Arbeitskämpfen, Streik, bzw. Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die nicht unserem Einfluß unterliegen. Treten die genannten Umstände bei unserem Lieferanten ein, so führt dies ebenfalls zu einer entsprechenden Lieferzeitverlängerung. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung können nicht gestellt werden. Nimmt der Auftraggeber den Vertragsgegenstand nicht termingemäß ab, so sind wir berechtigt, eine angemessenene Nachfrist zu setzen und den Auftraggeber mit verlängerter Frist zu beliefern. Teillieferungen und Teilleistungen durch uns sind zulässig.